Erbvertrag

Der Erbvertrag ist neben dem Testament die einzige Verfügungen von Todes wegen, mit der die gesetzliche Erbfolge verändert werden kann. Netnotar bietet Ihnen die Möglichkeit mit einem Ehe und Erbvertrag die Verteilung Ihres Erbe optimal zu regeln.

Was ist ein Erbvertrag?

Der Erbvertrag ist eine mehrseitige Verfügung von Todes wegen. Im Vertrag räumt man dem Partner einen Erbrechtlichen Anspruch ein. Oft wird er genutzt um sich gegenseitig zu begünstigen. So kann die Gefahr, von finanziellen Schwierigkeiten des/der Hinterbliebenen, durch auszahlen der pflichtteils­geschützten Miterben verhindert werden. Anders als das Testament welches jederzeit einseitig widerrufen oder abgeändert werden kann, bietet die vertragliche Lösung eine gewisse Stabilität und Planungssicherheit.

Verknüpft mit einem Ehevertrag kann man mit dem Erbvertrag eine optimale Begünstigung des Partners erreichen.

Das Angebot von Netnotar

Netnotar bietet Ehepaaren an sich gegenseitig güterrechtlich in einem Ehevertrag und erbrechtlich in einem Erbvertrag zu begünstigen. Nur auf diese Weise halten Sie die Erbmasse klein und vermeiden, dass der überlebende Ehegatte gewichtige Vermögenswerte veräussern muss, um Erbansprüche der Nachkommen zu befriedigen.

Zuerst regeln Sie in einem Ehevertrag, dass der Vorschlag ganz dem überlebenden Ehegatten zugewiesen wird. Jetzt fällt die gesamte Errungenschaft des vorversterbenden Ehegatten an den überlebenden Ehegatten. Zur Verteilung in den Nachlass fällt nur das Eigengut.

Danach bestimmen Sie in einem Erbvertrag, dass der überlebende Ehegatte die Nutzniessung an dem ganzen den gemeinsamen Nachkommen zufallenden Teil der Erbschaft erhalten soll.

Wer erbt wie viel, wenn ich nichts geregelt habe?

Sie wollen wissen wie Ihr Erbe verteilt wird? Nutzen Sie den kostenlose Erb Check von Netnotar. Dieser ermöglicht Ihnen mit nur wenigen Klicks herauszufinden wie geteilt wird;

  • wenn Sie nicht letztwillig verfügt haben
  • wenn Sie testamentarisch oder erbvertraglich verfügen und dabei Ihre Erben auf den Pflichtteil setzen

Zudem gibt der Erb Check Auskunft über die frei verfügbare Quote.

Mehr über den ErbCheck.

Wieso sollte ich den Erbvertrag mit einem Ehevertrag kombinieren?

Nur mit einem Ehe und Erbvertrag können Sie sich gegenseitig maximal begünstigen. Ohne eine Vorschlagzuweisung im Ehevertrag fällt die Errungenschaft zur Hälfte in die Erbmasse. Dies führt dazu, dass der Erbrechtliche Pflichtteil grösser wird. Eine grössere Erbmasse kann eine zusätzliche Steuerbelastung zur Folge haben.

Wie können Sie Ihre Zukunft rechtlich sonst noch gestalten?

Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Mit einem Vorsorgeauftrag erhalten Sie ein möglichst hohes Mass an Selbstbestimmung, sollten Sie von einem Schicksalsschlag getroffen werden. Sie benennen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit zu handeln und Ihre Wünsche umzusetzen. Ohne Vorsorgeauftrag übernimmt die KESB diese Verantwortung.

* zuzüglich 8,1% MWST und amtliche Gebühren